Angel- und Gewässerordnung

Angel- und Gewässerordnung des Fischereivereins Heideck-Hilpoltstein e.V. 


1. Der gültige staatliche Fischereischein ist erforderlich. 


2. Vor dem Fischen ist das Tagesdatum in das Fangbuch mit Kugelschreiber einzutragen. Ebenso ist in der Spalte vor dem Datum der folgende Kennbuchstabe für das befischte Gewässer einzusetzen: H = großer Höfener Weiher, W = Rückhaltebecken Weinsfeld, M = Meilenbacher Weiher, K = Kesselweiher, KW = Kanalweiher Mindorf. 


3. Das Nachtangelverbot ist aufgehoben 


4. Gestattet sind 2 Handangeln mit jeweils einem Köder. Fischen auf Friedfische mit Mehrfachhaken und Fischen vom Boot ist verboten. Das Senknetz ist ganzjährig an allen stehenden Angelgewässern erlaubt. 


5. Die Verwendung des lebenden Köderfisches ist verboten. 


6. Geräte zur fischgerechten Landung sind immer mitzuführen.(Kescher oder anderes Hilfsmittel, Lösezange, Rachensperre) 


7. Alle Fische sind, sobald sie in Besitz (Kescher, Rucksack usw.) genommen werden, in das Fangbuch einzutragen. Haltung der Fische zum Austausch ist nicht gestattet. 


8. Eine unnötige Beeinträchtigung der Tier- und Pflanzenwelt ist unter allen Umständen zu vermeiden. Der Angelplatz ist sauber zu verlassen. Das Ausnehmen und Schuppen der Fische am Fischwasser ist verboten! 


9. Parken ist nur dort erlaubt, wo der Verkehr nicht behindert wird. Fahren und Parken auf Wiesen ist verboten! Besonders bei Paulusmühle beachten! 


10. Für verursachte Schäden haftet der Erlaubnisscheininhaber persönlich. 


11. Ein bestimmter Angelplatz kann von keinem Fischer beansprucht werden. Ein Mindestabstand von 10 m ist einzuhalten. 


12. Den Kontroll- und Aufsichtsorganen ist Folge zu leisten. 


13. Gefangene Fische, die das Schonmaß erreicht haben  und für die keine Schonzeit besteht, dürfen nicht mehr zurückgesetzt werden. Sie sind sinnvoll zu verwerten. Dies gilt nicht für unbeabsichtigt gefangene gesperrte Fischarten, die auf  jeden Fall zurück zusetzen sind ! 


Ab 01.01.2023 dürfen nur noch 5 Weißfische pro Woche gefangen werden. Ab dem selben Zeitpunkt ist auch die Karausche ganzjährig gesperrt  !



Verstöße gegen die Gewässer- und Disziplinarordnung werden durch die Verwaltung des Vereins geahndet. Die Verwaltung hat die Gewässerwarte beauftragt die Fischer an den Vereinsgewässern zu kontrollieren. 


Monatsversammlungen sind grundsätzlich am ersten Werktagsmontag im Monat um 20.00 Uhr beim Stadthallen Griechen in der Badstr.10 in 91161 Hilpoltstein 


(G) = Gemeinschaftsveranstaltung - an diesen Tagen dürfen nur Teilnehmer der Gemeinschaftsveranstaltung nach der Veranstaltung in den freigegebenen Vereinsgewässern angeln. Das gilt auch für die durch Rundschreiben angeordneten allgemeinen Arbeitsdienste. 


Alle Teilnehmer treffen sich zum Abwiegen beim Raubfischpokal und beim Königsfischen am Kesselweiher und entrichten die Startgebühr. Bei Aktiven und Jugendfischern ist diese für das Königsfischen im Jahresbeitrag enthalten. Pokalgewinner lassen den Pokal auf eigene Kosten gravieren. 


Die Arbeitsdienste werden normalerweise von den Gewässerwarten geführt und jeweils in den Monatsversammlungen zusammengestellt. Wer  verhindert ist, oder zu anderen Terminen arbeiten möchte, kann bei den Gewässerwarten anrufen. Alle Arbeitsdienste werden auf einem Meldeschein vom Arbeitsdienstleiter bestätigt und Stefan Eckel übergeben. 


Kündigungen zum Jahreswechsel (auch von aktiver zu passiver Mitgliedschaft) müssen schriftlich dem 1. Vorsitzenden bis 30.09. des laufenden Jahres mitgeteilt werden! 


Wir erwarten von allen Mitgliedern absolute Disziplin, engagierte Mitarbeit und kameradschaftliches sowie fischgerechtes Verhalten.

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