Beitrags- und Gebührenordnung

Zum Antrag für Jugendliche auf aktive Mitgliedschaft in der Jahreshauptversammlung am 07.02.2010 hat die Mitgliederversammlung auf

Antrag der Verwaltung einstimmig folgenden Beschluss gefasst:


Jugendlichen Mitgliedern ab 14 Jahren, die nach Ablegung der Fischerprüfung im Besitz des staatlichen Fischereischeines sind, wird ab sofort unter folgenden Bedingungen gestattet, den Fischfang in den Vereinsgewässern wie ein erwachsenes Mitglied auszuüben:

a)   Entrichtung der Erstbesatzgebühr in Höhe von 150,- Euro

(abzüglich 10,- Euro pro Jahr Vereinszugehörigkeit)

b)   Entrichtung des Jahresbeitrages in Höhe von 70,- Euro

(entspricht dem halben Beitragssatz eines Erwachsenen)

c)   Entrichtung des Beitrages zur Königskette in Höhe von 10,- Euro

e) Unterschrift des Erziehungsberechtigten muss vorliegen

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